Wasserknappheit bei Fließgewässern

Veröffentlichungsdatum13.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindenews
Donau

Wichtige Information der Bezirkshauptmannschaft Melk zur Wasserknappheit bei Fließgewässern

Durch die anhaltende Trockenheit sind die Pegelstände der Gewässer im Bezirk Melk auf einem historischen Tiefstand. Die Situation für die Gewässerökologie in den Flüssen und Bächen ist sehr kritisch.

Was Sie zur Wasserentnahme wissen müssen:

Keine Entnahme mit Pumpen ohne Bewilligung:

Das Abpumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen (z. B. zur Bewässerung) ist ausnahmslos verboten, sofern keine aufrechte wasserrechtliche Bewilligung (§ 9 Wasserrechtsgesetzes 1959) vorliegt. Jeder entnommene Liter fehlt der Natur in dieser angespannten Lage. 

Rechtliche Konsequenzen:

Unzulässige Wasserentnahmen stellen eine Verwaltungsübertretung dar. Die Bezirkshauptmannschaft geht entsprechenden Meldungen konsequent nach. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. 

Erlaubter Gemeingebrauch bleibt unberührt:

Der zulässige Gemeingebrauch ist weiterhin gestattet. Dazu zählen beispielsweise das Baden, Tränken von Tieren oder das händische Schöpfen von Wasser.